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4. März 2016

Elternunterhalt - Schwiegersohn muss sein Einkommen offenlegen

Unter dem Aktenzeichen L 5 SO 78/15 wurde am 25.2 ein weitreichendes Urteil des Landesozialgericht Rheinland Pfalz getroffen.
In diesem Urteil ergeht der Richterspruch, dass auch Schwiegerkinder im schlimmsten Fall für die Pflegeheimkosten der Schwiegereltern aufkommen müssen.

So wurde entscheiden, dass der Schwiegersohn in vorliegendem Fall eine Vermögensauskunft an die Sozialkasse erteilen muss.

Um solchen drohenden Kosten zu entgehen raten wir unseren Mandanten sich dringend mit dem Thema der Vollmachten und der Pflegeergänzung wie Pflegetagegeld oder Pflegeversicherung auseinander zu setzen.

Welche Optionen und Möglichkeiten bestehen lesen Sie in weiteren Artikel auf unserem Blog. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch oder Telefonat zur Verfügung.

Hierzu nutzen Sie bitte die Option der Onlineterminvereinbarung.

 

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​Foto by Thomas Plaßmann

Falk Leibenzeder
Falk Leibenzeder - Versicherungsfachmann seit 2009

Als geprüfter und zugelassener Versicherungsfachmann, Finanzanlagenfachmann und Testamentsvollstrecker biete ich ein breites Feld der Beratung.

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