PVS Assekuranzmakler Freibeträge nutzen
4. August 2021

Freibeträge richtig nutzen

Seit über 12 Jahren können Erblasser hohe Freibeträge ohne Abgaben vererben oder verschenken. Aktuell können 500.000 Euro an Ehepartner, 400.000 Euro an Kinder oder 200.000 Euro an Enkel verschenkt oder vererbt werden.

Ein Ende ist allerdings abzusehen, daher gilt Augen auf, und nun noch die hohen Freibeträge richtig nutzen.

 

Freibeträge nutzen

Freibeträge richtig nutzen - Brun-nO Pixabay

Der Staat ist erfinderisch, wenn es darum geht, den Bürger weiter zu gängeln. Die ultralockere Geldpolitik der regierenden Parteien muss irgendwie bezahlt werden. Es gibt einen enormen Einnahmebedarf. Daher soll der Bürger die Zeche bezahlen. Idealerweise durch eine neue Steuer, oder durch Wiedereinführung und Änderung von bestehenden Abgaben. Daher stehen Überlegungen im Raum eine Vermögenssteuer einzuführen, und die Erbschaftssteuer zu erhöhen.

Wir als Finanzberater stehen nun also vor der Herausforderung für unsere Kunden geeignete Lösungen zu finden, um vorhandene Vermögen steueroptimiert zu verschenken und zu vererben. Es gilt, die jetzt noch hohen Freibeträge zu nutzen. In einem früheren Beitrag haben wir schon die Möglichkeiten über eine Fondspolice besprochen.

Das möchten wir hier noch einmal aufgreifen. Fondspolicen eignen sich sehr gut dazu, weil sie ideale und steueroptimierte Lösungen bieten. Innerhalb der Police sammeln sich Erträge, Zinsen und Dividenden steuerfrei an. Im Todesfall werden diese Gewinne ebenfalls komplett steuerfrei ausgezahlt. Die Freibeträge können bis zu den geltenden Sätzen komplett ausgeschöpft werden.

Bis zur anstehenden Bundestagswahl im September können Erben noch vorzeitig bedacht werden. Wer weiß auf welche Ideen eine neue Bundesregierung nach der Wahl kommt. Derzeit kann noch alle 10 Jahre vermögen bis zu den geltenden Grenzen vorzeitig vererbt und verschenkt werden. Das solltest Du nutzen!

 

Steuerfrei Geld verschenken

Steuerfrei Geld übertragen - Pixabay capri23auto

Vor dem Verschenken aber bitte gut darüber nachdenken, ob und in welcher Höhe das Vermögen übertragen werden soll. Die Fragen, die sich jeder einzelne stellen sollte, ist:

  • - Brauche ich das Vermögen im Alter nicht vielleicht doch noch?

Es gilt also vieles zu beachten. Das Leben ist nicht planbar. Gerade das Pflegerisiko wird in den kommenden Jahren massiv zunehmen. Daher gilt es eine vernünftige Struktur im Rahmen einer Generationenberatung oder Rentenplanung vorzunehmen. Werden hohe Vermögen zu Lebzeiten verschenkt, lässt sich als „Sicherheit“ noch ein Nießbrauchsvorbehalt vereinbaren.

 

Durch Nießbrauch Freibeträge richtig nutzen!

Was aber ist Nießbrauch? Wenn wir Wikipedia bemühen bedeutet der Nießbrauch folgendes:

Das bedeutet also, dass der Schenker weiterhin Zugriff auf die Erträge seines übertragenen Vermögens behält. Zusätzlicher Vorteil des Nießbrauchvorbehaltes ist der, dass es den angesetzten Wert des Vermögens reduziert, und Freibeträge so noch effizienter genutzt werden können. Ein Nießbrauchsvorbehalt bringt aber einen großen Vorteil mit sich. Durch den Nießbrauch können Belastungen aus Schenkungs- oder Erbschaftssteuer deutlich verringert werden. Alle Beteiligten profitieren somit von Gestaltungsspielräumen.

So kann ein 65-jähriger an sein Kind eine Million Euro verschenken, und liegt damit immer noch innerhalb der Freigrenzen. Bei Tod des Nießbrauchnutzers profitiert das Kind zusätzlich von einer steuerfreien Auszahlung der nicht verbrauchten Kursgewinne.

Die Ermittlung der idealen Beträge ist recht aufwendig und kompliziert. Lass dich hierzu bitte unbedingt von einem Steuerexperten und spezialisierten Anwalt beraten, um keine Fehler zu machen.

Um in Sachen Steuervermeidung effektiv zu sein, bieten sich auch noch andere Möglichkeiten wie die Gründung von Stiftungen, Genossenschaften, vermögensverwaltenden GmbH´s oder sonstigen Konstrukten. Das soll aber hier nicht Thema sein. Falls Du hierüber mehr wissen möchtest, sprich uns gerne an, wir helfen dir bei der Vermittlung eines spezialisierten Steuerberaters.

 

Wichtiges bei der Planung der Altersvorsorge

Aus der eigenen Erfahrung heraus ist es für die meisten Erblasser von entscheidender Bedeutung zu wissen, was mit dem verschenkten Vermögen passiert. Ein Lebenswerk soll schließlich nicht von der nachfolgenden Generation sinnlos verpulvert werden. Investmentpolicen bieten hier einfache und kostengünstige Lösungen. Mit flexiblen Policen lassen sich die Besitzverhältnisse klar regeln.

So kann der Erblasser immer noch die „Hand draufhalten“ um ein Verplempern des Vermögens zu unterbinden. Schenkt der Opa seinem Enkel über die vertragliche Regelung in der Investmentpolice zum Beispiel 99 Prozent und behält sich 1 Prozent ein, hat er die Sicherheit weiterhin in seinen Händen. Verfügungen erfolgen generell gemeinschaftlich, und der Opa kann damit weiterhin sein Veto einbringen. Zusätzlich kann der Opa eine Sperrfrist einbauen. Die Sperrfrist kann zu einem bestimmten Jahrestag, etwas dem 30 Geburtstag aufgehoben werden. Vorher ist eine Verfügung des Kapitals ausgeschlossen. Mit 20 oder 25 hätten wir doch alle genug Ideen was wir mit ein paar Tausend Euro anstellen würden oder? 😉

Die richtige Gestaltung ist hier das entscheidende. Einmal erzielte Dividenden Zinsen und Kursgewinne bleiben steuerfrei. Das gilt selbst dann, wenn die Abgeltungssteuer abgeschafft und ein höherer Steuersatz eingeführt werden sollte.

 

Liechtensteiner Lösung um Freibeträge richtig zu nutzen

Burg Liechtenstein

Burg Liechtenstein Pixabay - LNLNLN

Knapp 8 Wochen bleiben derzeit mindestens noch, um die richtigen Wege einzuschlagen. Seit unserem letzten Beitrag zum Thema Erben & Schenken haben wir unser Portfolio auch erweitert und können nun besonders Rechtssichere und als Sondervermögen ausgewiesene Lösungen aus Liechtenstein anbieten. Zusätzliches Bonbon hierbei ist die Besonderheit, dass angespartes Vermögen auch außerhalb der EU angelegt wird, aber mit der gleichen Rechtsverbindlichkeit. Liechtenstein gilt neben Luxemburg als der sicherste Finanzplatz weltweit.

Lösungen lasen sich hier bereits ab 5.000 Euro Einmalbetrag realisieren. Mit der vollen Auswahl an Investmentfonds, Vermögensverwaltungen und ETF.

Wenn bei Dir oder Deinen Eltern also Überlegungen anstehen, Vermögen steueroptimiert, mit großer rechtlicher Sicherheit in einem schuldenfreien Land außerhalb der EU anzulegen, um so Steuervorteile zu genießen, melde Dich gerne bei uns. Gemeinsam mit spezialisierten Steuerberatern finden wir sicher eine Lösung.

 

Falk Leibenzeder
Falk Leibenzeder - Versicherungsfachmann seit 2009

Als geprüfter und zugelassener Versicherungsfachmann, Finanzanlagenfachmann und Testamentsvollstrecker biete ich ein breites Feld der Beratung.

Weitere interessante Beiträge

Kontaktieren Sie uns

Kontaktformular Footer
PVS Assekuranzmakler GmbH
Ihr Versicherungsmakler für Vorsorge, Versicherungen und Kapitalaufbau im Raum Freiburg, Emmendingen, Kenzingen und Denzlingen
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf
Oltmannstr. 9, 79100 Freiburg
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram