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28. April 2017

5 Irrtümer zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Irrtum 1: "Mich trifft es nicht!"

In der täglichen Beratung erleben wir es leider immer öfter, dass gerade junge Menschen sich nicht um den Erhalt Ihrer Arbeitskraft kümmern. Belegbare Zahlen der gesetzlichen Rentenversicherung aber zeigen, dass inzwischen jeder vierte Erwerbstätige seine berufliche Aktivität vorzeitig einschränken oder aufgeben muss. Dieser Umstand zieht oftmals große finanzielle Einschränkungen nach sich. Alleine aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung sich frühzeitig abzusichern.

Irrtum 2: Berufsunfähigkeitsschutz gibt es nicht für jeden

Laut den Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV erfolgt auf 94 Prozent aller Antrage auch ein Versicherungsangebot. Dieses könnte zwar im Rahmen der Risikoprüfung noch zu einer Ablehnung, Zuschlägen oder Ausschlüssen führen, allerdings kann hier durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren gegengesteuert werden. Es lohnt sich doppelt schon in jungem Alter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die Wahrscheinlichkeit einer Vorerkrankung deutlich geringer ist. Zudem ist es von entscheidender Bedeutung die Gesundheitsfragen richtig und vollständig zu beantworten. Werden wissentlich Falschangaben gemacht, riskiert der Versicherte seinen Berufsunfähigkeitsschutz.

Irrtum 3: Die Versicherung zahlt ja eh nicht!

Laut dem GDV ist es im Jahr 2014 bei 77 Prozent der circa 62.000 eingereichten Leistungsanträge zu einer Anerkennung gekommen. Beim zuständigen Ombudsmann für Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten sind für Versicherungsfälle in 2015 nur ca. 400 Beschwerden in Verbindung mit Berufsunfähigkeitsversicherungen eingegangen.
Von Seiten der Versicherungen wurde in nur sechs Prozent aller BU-Fälle ein Gutachter eingeschaltet. Daraufhin wurde in 60 Prozent dieser Anträge die Einschätzung des Gutachters bestätigt und führte zur Leistung der Versicherungsgesellschaft.

Irrtum 4: Berufsunfähigkeitsversicherungen sind unverständlich

Es stimmt, dass Berufsunfähigkeitsprodukte tatsächlich nicht ganz einfach zu verstehen sind – das hängt jedoch immer mit dem individuellen Einzelfall zusammen. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen werden hierfür übergreifende Formulierungen und Beschreibungen verwendet. Berufsbilder wandeln sich im Laufe der Jahre und es kommen auch immer neue hinzu. Zudem haben Krankheiten bei verschiedenen Personen unterschiedliche Auswirkungen. Um flexibel zu bleiben ist eine gewisse Individualisierung nötig. Dieser gilt es Rechnung zu tragen.

Irrtum 5: Durch den Staat bin ich geschützt

Leider nein. Der Staat zieht sich immer weiter zurück und das Sicherheitsnetz wird immer löchriger. 2001 wurde für alle nach 1961 geborenen das heute gültige System aus gesetzlicher Erwerbsminderungsrente (EMR) und privater BU-Vorsorge eingeführt. Die vermeintliche Absicherung durch die Erwerbsminderungsrente stellt somit nur noch eine Mindestabsicherung dar. Zu sehen gilt es, dass der Staat zwar eine Grundsicherung bereithält, nicht jedoch das einzelne persönliche Bedürfniß des Arbeitenden zu schützen vermag. Somit hat sich jeder selber frühzeitig um die eigene Sicherung der Arbeitskraft zu bemühen.

Welche wichtigen Punkte es bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten gilt haben wir in unserem Blogartikel „5 Tips zur Berufsunfähigkeitsversicherung" zusammengestellt.

Gerne sind wir für Fragen oder Hilfestellung da. Alle unsere Mandanten erhalten beim Abschluss einer entsprechenden Berufsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung übrigens einen kostenfreien Wertbon für die Erstberatung im Leistungsfall durch den BU-Expertenservice.

Falk Leibenzeder
Falk Leibenzeder - Versicherungsfachmann seit 2009

Als geprüfter und zugelassener Versicherungsfachmann, Finanzanlagenfachmann und Testamentsvollstrecker biete ich ein breites Feld der Beratung.

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