Quelle PixabayFür die Begleichung der Pflegekosten gelten eigene Gesetze. Bevor also eine bedürftige Person Hilfeleistungen des Staates erhält muss das Vermögen verwendet werden. Hierzu zählen auch Lebens- und Rentenversicherungen. Selbst wenn diese für die Versorgung eines behinderten Kindes dienen. Das Sozialgericht Karlsruhe hat darüber entschie...