Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung dient der Absicherung des Pflegerisikos. Die gesetzliche Pflichtversicherung deckt nur einen Teil der entstehenden Kosten.
Das Wichtigste in Kürze
Wird immer wichtiger
3 von 4 Frauen werden zum Pflegefall
Jeder zweite Mann wird zum Pflegefall
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Wozu brauche ich eine Pflegeversicherung?

Es herrscht leider oft der Irrglaube, dass die Menschen meinen, sie wären im Pflegefall automatisch und umfassend versichert. Dem ist leider nicht so, und es ist noch viel Aufklärungsarbeit vonnöten, um den sich anbahnenden Pflegenotstand ausreichend zu kommunizieren. In Zeiten immer älter werdender Menschen über alle Nationen hinweg steigt mit zunehmendem Alter auch zwangsläufig das Pflegerisiko.

Ab dem 80 Lebensjahr steigt die Wahrscheinlichkeit auf über 80 Prozent! Für die Angehörigen bedeutet eine Pflegebedürftigkeit eines geliebten Menschen große physische, psychische und finanzielle Belastungen, an dieser Stelle setzt die Pflegeversicherung ein und kann einen Großteil der Last von den Angehörigen, Kindern etc. fernhalten.

Ist eine Pflegeversicherung Pflicht?

Ein ganz klares – JEIN! Im Rahmen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zeigt schon die Begrifflichkeit, dass eine gewisse Pflicht besteht das Risiko abzusichern. Jeder Krankenversicherte, egal ob gesetzlich oder privat muss seinen Beitrag für die Pflege leisten. Am 1. Januar 1995 wurde die Pflegepflichtversicherung als eigenständiger Zweig eingeführt. Dennoch bleibt die gesetzliche Leistung eine Teilkaskoversicherung auf den eigenen Körper.

Was wird durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt?

Durch die wachsende Pflegebedürftigkeit ist zwangsläufig eine Finanzierungslücke entstanden, die durch die Einführung der Pflegepflichtversicherung versucht wurde zu schließen. Jeder der ein versicherungspflichtiges Einkommen bezieht, wird prozentual daran beteiligt. Im Jahr 2019 liegt der Beitrag bei 3,05 Prozent. Kinderlose zahlen 0,25 Prozent mehr.

Über den Arbeitgeber wird die Hälfte des Beitrags beglichen. Über die Beitragsbemessungsgrenze wird der maximale Beitrag zur Pflegepflichtversicherung festgelegt.

Tritt der Pflegefall ein, übernimmt die gesetzliche Pflegekasse, beispielsweise bei stationärer Unterbringung in Pflegegrad 3 nur 1262 € im Monat. Im Gegensatz dazu stehen allerdings Kosten für die Vollverpflegung im Heim zwischen 3.000 und 4.000 Euro monatlich. Je nach Region und Einrichtung auch noch darüber.

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Welchen Unterschied gibt es zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung?

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung reichen bei weitem nicht aus, um die entstehenden Kosten, egal ob zu Hause oder im Pflegeheim zu decken.

Die Nachteile einer privaten Pflegezusatzversicherung sind unter anderem:
Absicherung der reinen Grundversorgung
Lebensqualität nimmt ab
Keine Rücklagen
Altersarmut vorprogrammiert
Es ist sinnvoll, schon in jungen Jahren in gutem Gesundheitszustand eine entsprechende Pflegezusatzversicherung abzuschließen, um die entstehenden Kosten zu decken.

Die Vorteile einer privaten Pflegezusatzversicherung:
Optimaler Bedarf kann abgesichert werden
Umfangreiche Leistungen
Rücklagen werden gebildet
Steuerlich absetzbar
Einkommen spielt keine Rolle bei der Berechnung

Wie viel kostet eine private Pflegeversicherung?

Das ist pauschal nicht zu beantworten. Aufgrund der Vielzahl von Anbietern und Tarifen, gilt es immer den persönlichen Bedarf zu berechnen und eine vernünftige Absicherung zu ermitteln. Der Beitrag richtet sich nach:
Alter
Gesundheitszustand
Art der gewünschten Leistungen
Tarif
Abzusichernde Pflegegrad

Ist die private Pflegeversicherung steuerlich absetzbar?

Alle Beiträge aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung können steuerlich geltend gemacht werden, insofern sie sich in den Höchstgrenzen bewegen. Diese Kosten können in der Steuererklärung angesetzt werden.
Als Angestellter oder Beamter können bis zu 1.900 Euro in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Kosten als Sonderausgaben. Für Selbständige liegt die Grenze für absetzbare Beiträge in der Pflegeversicherung bei 2800 Euro jährlich.

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